Schutzkonzept
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Schutzkonzept zur Prävention von körperlicher, psychischer und sexualisierter
Gewalt an Kindern und Jugendlichen
erarbeitet von
Tobias Prinzhorn
Pfarradministrator
Amerang, den 30.01.2024
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ziel des Schutzkonzeptes 2
3. Inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt
4. Polizeiliches Führungszeugnis
5. Schutzkonzept - Verhaltenskodex
5.1 Wünschenswertes Verhalten
5.2 sollte vermieden werden
5.3 nicht akzeptabel
5.4 Kontakte über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste
5.5 Transparenz und Beschwerdemanagement
6. Sommerfreizeiten, Wochenendfahrten, Übernachtungsaktionen
7. Segnung von Kindern und anderen Personen in der Liturgie
8. Kontakte und Hilfsangebote
Anlage: Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
1. Einleitung
Aufgrund der schlimmen Vorfälle von körperlicher und sexueller Gewalt sowie Macht-mißbrauch durch Geistliche und Seelsorgerinnen in der katholischen Kirche haben die Bischöfe im letzten Jahrzehnt mit der Aufarbeitung der Übergriffe und Straftaten begonnen und treiben diese bis heute voran. Neben der Anerkennung von Schuld der Täter und dem Leid der Opfer gehört dazu eine fundierte Prävention, die Anwendung von jeglicher Gewalt sowie Machtmissbrauch effektiv verhindern soll.
In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität von Kindern und Jugend-lichen haben sich die deutschen Bischöfe auf „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt und eine „Rahmen- ordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in Kraft gesetzt.
Für das Erzbistum München und Freising wurde zum 1.9.2014 eine Präventionsordnung erlassen1.
Die drei oben genannten Dokumente bilden das Fundament des Schutzkonzeptes im Pfarrverband Amerang.
2. Ziel des Schutzkonzeptes
Es wird gelegentlich in Frage gestellt, ob ein Schutzkonzept wirklich hilfreich sein kann, Grenzüberschreitungen, Gewalt und Machtmissbrauch zu verhindern. Es kann Kindern helfen zu erkennen, wo eine Grenzüberschreitung vorliegt und wenn dies geschehen sollte, Hilfe zu suchen. Verantwortliche in der Arbeit mit Kindern und Jugendliche werden sensibilisiert, wo Grenzüberschreitungen beginnen und werden aufmerksam, wenn ein Kind von einem negativen Erlebnis berichtet oder Hilfe sucht.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass Täter Institutionen meiden, in denen das Thema auf der Agenda steht und offen darüber gesprochen wird.
1 Erzbistum
1 Erzbistum München und Freising, Hgg. Miteinander achtsam leben: Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen – Handreichung für hauptamtliche Mitarbeiter:innen
3. Inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt
Durch regelmäßigen Kontakt zwischen Seelsorgern und Mitarbeitern der Pfarrei und Kindern und Jugendlichen etwa in den Ministrantengruppen entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen. Daraus könnte ein überhöhtes Machtgefälle oder ein Abhängigkeitsverhältnis entstehen. In diesem Fall wäre es den Kindern und Jugendlichen nicht mehr möglich, ein Bedürfnis nach Distanz und Anerkennung kundzutun.
Das Schutzkonzept wird allen Verantwortlichen, die im Pfarrverband Amerang mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, überreicht und mit ihnen durchgesprochen. Dies sind folgende Personen: Mesnerinnen und Mesner, Oberministrantinnen und Oberministranten, Erstkommuniongruppenleiterinnen, Firmbegleiterinnen und Firmbegleiter.
Um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen in kirchlichen Gruppierungen des Pfarrverbands Wertschätzung und Achtsamkeit erfahren, setzen wir uns mit der Thematik auseinander. Dies geschieht mit folgenden „Bausteinen“:
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Austeilen und durcharbeiten der Broschüre „Miteinander achtsam leben“
•
Schlüsse für die konkrete Arbeit daraus ziehen und gemeinsam besprechen
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Lesen und Unterschreiben der „Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung für Ehrenamtliche“ (siehe Anhang)
•
Nachweis eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
4. Polizeiliches Führungszeugnis
Die Vorschrift, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu müssen, hat der Deutsche Bundestag erlassen. Dazu wurde der §72q SGB VIII neu gefasst und ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Mit dieser Vorschrift sollen einschlägig vorbestrafte Personen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.
Folgende Personen müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen:
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Alle beim Erzbistum angestellten Geistlichen und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Alle bei der Kirchenstiftung angestellten hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen können: Mesnerinnen und Mesner, Hausmeister, Chorleiterinnen und Chorleiter.
•
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 18 Jahren, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.
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Erstkommuniongruppenleiterinnen
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Firmbegleiterinnen und Firmbegleiter
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Oberministrantinnen und Oberministranten
5. Schutzkonzept – Verhaltenskodex
In einem Verhaltenskodex sind verbindlich geltende Regeln hinsichtlich des Umgangs mit Nähe und Distanz und darüber hinaus mit weiteren schützenswerten Gütern (z.B. Umgang mit anvertrauten Werten, Verbot von Vorteilsnahme) definiert.2
Verbindliche Verhaltensregeln erleichtern es Betroffenen und eventuellen Zeugen Grenz-verletzungen als solche zu erkennen und zu benennen. Sie können ferner hilfreich sein, bei erlebtem oder beobachteten übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten und Hilfe zu holen.3
Um die Verhaltensregeln übersichtlich und anschaulich darzustellen, wird das Bild der Ampel verwendet:
•
Nicht akzeptabel
•
Sollte vermieden werden
•
Wünschenswertes Verhalten
2 Erzbistum München und Freising, Hgg. Miteinander achtsam leben: Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen – Handreichung für hauptamtliche Mitarbeiter/innen. München 2016, 27.
3 Vgl. ebd. 27.
5.1 Wünschenswertes Verhalten
Die Erwachsenen sind zu den Kindern und Jugendlichen freundlich und höflich und achten auch darauf, dass zwischen den Kindern und Jugendlichen untereinander ein guter Umgang vorherrscht.
Kinder und Jugendliche dürfen ihr Befinden und ihre Anliegen frei äußern – niemand wird ausgelacht oder zurechtgewiesen.
Bedarf ein Kind oder ein Jugendlicher Trost ist Berührung statthaft, wenn die betreffende Person dies möchte.
Die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen wird zu jedem Zeitpunkt geachtet. Persönliche Niederschriften, ob auf Papier oder im Handy, werden von niemanden ohne Erlaubnis gelesen. Bei Fahrten wird vor dem Betreten des Zimmers angeklopft. Jungen und Mädchen haben getrennte Schlafräume. Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter sind keines- falls in einem Schlafraum gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen untergebracht.
Kritik an Kindern und Jugendlichen wird immer konstruktiv und wertschätzend geübt. Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter achten darauf, dass Kinder und Jugendliche auch untereinander einen wertschätzenden Umgang pflegen.
Das Recht auf das eigene Bild von Kindern und Jugendlichen ist immer zu wahren
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Fotos dürfen nur weitergegeben oder veröffentlicht werden, wenn die betreffenden Personen ihr Einverständnis dazu geben.
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Fotos, die jemanden bloßstellen könnten, werden niemals weitergegeben oder veröffentlicht! (Kinder und Jugendliche in Schlafanzug oder Badebekleidung)
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Vor der Veröffentlichung eines Fotos von Kindern und Jugendlichen z.B. im Pfarrbrief wird das Einverständnis der fotografierten Personen und ggf. der Eltern eingeholt.
•
Die verantwortlichen Gruppenleiter achten auf die Einhaltung des Rechts auf das eigene Bild.
5.2 sollte vermieden werden
Lautes und impulsives Sprechen oder schreien gegenüber Kindern und Jugendlichen sollte unterlassen werden.
Ein Erwachsener und ein Kind oder Jugendlicher sollten sich nicht längere Zeit allein in einem geschlossenen Raum aufhalten. Es soll in solchen Situationen auf keinen Fall Körperkontakt hergestellt werden.
Sind Einzelgespräche mit einem Kind oder Jugendlichen notwendig, weil die betreffende Person darum bittet oder etwa zur Beichte, soll der Zeitpunkt des Gesprächs den Eltern und anderen bekannt sein. Ein Kinder oder ein Jugendlicher wird nicht zu einem Einzel-gespräch gedrängt. Die Teilnehmer wahren beim Einzelgespräch einen gebührenden Abstand.
Nimmt ein Gruppenleiter oder Seelsorger Kinder und Jugendliche mit dem Auto mit, sollten es mindestens zwei Kinder oder Jugendliche sein.
5.3 nicht akzeptabel
Beleidigungen, Ausgrenzung oder Beschimpfung von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen und zwischen den Kindern und Jugendlichen untereinander zu unterbinden.
Zwang, körperliche Gewalt und Berührungen ohne die Erlaubnis der betreffenden Person sind zu unterlassen.
Sexuell gefärbte Begriffe sind nicht verwenden. Kinder und Jugendliche werden nicht auf ihr Aussehen angesprochen.
Berührungen im Gottesdienstlichen Umfeld sind behutsam einzusetzen: Beim Ankleiden von Ministranten in der Sakristei ist die Ministrantin bzw. der Ministrant zu fragen, ob sie bzw. er das Einverständnis zu einer Hilfe gibt. Beim Segnen von kleinen Kindern ist bei einer abwehrenden Haltung oder Wegdrehen des Kindes auf die Handauflegung zu verzichten.
Kinder und Jugendliche werden nie heimlich fotografiert. Fotos werden nicht ohne Einwilligung der betreffenden Kinder und Jugendlichen veröffentlicht.
Gruppenleiter und Seelsorger machen Kindern und Jugendlichen keine unbegründeten wertvollen Geschenke, da dies zu einem Abhängigkeitsverhältnis führen kann. (Begünstigung von Machtmissbrauch)
Gruppenleiter und Seelsorger laden Kinder und Jugendliche nicht in die private Wohnung ein.
5.4 Kontakte über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste
Kontakte zwischen Seelsorgern oder Gruppenleitern und Kindern über WhatsApp, Telegram und vergleichbare Dienste sind zu vermeiden.
In Kontakten zu Jugendlichen, wie Oberministranten, über soziale Medien ist darauf zu achten, dass die Kommunikation auf einen „dienstlichen Charakter“ z.B. Terminab-sprachen beschränkt ist.
Der vertrauensvolle Umgang mit persönlichen Daten, insbesondere Mobiltelefonnummern ist zu wahren. Das Weitergeben oder Veröffentlichen von privaten Daten von Kindern und Jugendlichen ohne ausdrückliche Genehmigung ist zu unterlassen. Beim Bilden von WhatsApp-Gruppen und E-Mail-Verteilern ist dies besonders zu beachten.
5.5 Transparenz und Beschwerdemanagement
Gemeindereferentin Agnes Altermann, Gemeindeassistentin Elisabeth Kapsner, Pfarrer Tobias Prinzhorn und die ehrenamtlichen Gruppenleiter sind die ersten Ansprechpartner, an die sich Kinder, Jugendliche und Eltern wenden können und sollten, wenn sie Grenzverletzungen oder Übergriffe wahrnehmen oder vermuten. Außerdem besteht die Möglichkeit sich direkt an die externen Missbrauchsbeauftragten wenden. (siehe unten)
Absolute Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Anonymität sind für uns selbstverständlich. Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass sie diese Personen ansprechen können. Deshalb ist Bewusstseinsbildung wichtig, dass es definierte und geschulte Ansprechpartner und Anlaufstellen gibt, wenn eine Situation ein Kind oder einen Jugendlichen belastet oder jemand sich bedrängt fühlt. Hinweise darauf erhalten Betroffene: •
auf der Homepage des Pfarrverbandes (Schutzkonzept und Ansprechpartner)
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auf Elternabenden z.B. für die Erstkommunion, Firmung,
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in Gruppenstunden den Kindern und Jugendlichen mitteilen, dass sie bei Problemen die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, die Seelsorgerinnen und Seelsorger jederzeit ansprechen können.
6. Sommerfreizeiten, Wochenendfahrten, Übernachtungsaktionen
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung von Kindern und Jugendlichen sind immer männ-liche und weibliche Betreuungspersonen anwesend. Männliche und weibliche Teil-nehmende, sowie Teilnehmende und Betreuende, schlafen bevorzugt in unterschiedlichen und abgetrennten Räumen. Es ist selbstverständlich, dass vor dem Öffnen einer Türe zu einem Raum angeklopft wird. Braucht ein einzelnes Kind Zuwendung oder Trost, so ist die Begleitperson nicht allein mit dem Kind. Wenigstens ist eine weitere Betreuungsperson zu informieren. Die Türe zum entsprechenden Zimmer wird nicht vollständig geschlossen. Erziehungsberechtigte sind von diesem Geschehen möglichst zeitnah zu informieren. Betreuungspersonen kennen die verschiedenen Möglichkeiten, Nähe zum Kind auszudrücken, ohne das Kind körperlich berühren zu müssen (wertschätzende, ruhige Sprache, Taschentuch reichen, vorlesen, …). Wird in einem akuten Krankheitsfall eines Kindes oder eines Jugendlichen eine Versorgung im Zimmer notwendig, ist grundsätzlich eine zweite Betreuungsperson dazu zu holen. Vor der Veranstaltung gibt es Absprachen und Regeln für die Teilnehmer hinsichtlich eines verantworteten Umgangs mit Smartphone im Sinn von Internetzugang und mit Bildern. Bei der Freizeit selbst werden Rahmenbedingungen und weitere Regeln kommuniziert, die den achtsamen Umgang sicherstellen. Die Leitung stellt zu jedem Zeitpunkt sicher, dass die Aufsichtspflicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Die Gruppenleitenden sind sich ihrer Vorbildfunktion den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen gegenüber bewusst.
7. Segnung von Kindern und anderen Personen in der Liturgie
Kommunionspenderinnen und Kommunionspender gehen beim Kommuniongang vom Einverständnis aus, dass das Kind gesegnet und damit am Kopf berührt werden darf. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert. Bei Kindersegnungen oder Segnungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen oder Schulgottesdienste wird vor der eigentlichen Segnung das Einverständnis des Kindes erfragt. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert. Eine besondere Aufmerksamkeit erfahren dabei Kinder anderer Konfessionen oder Religionsgemeinschaften. Riten, die innerhalb einer sakramentalen Feier mit einer Berührung einhergehen, werden – soweit möglich – im vorbereitenden Gespräch angesprochen und der Vollzug erklärt (Taufe, Firmung, Trauung, Beichte, Krankensalbung).
Wenn ein Priester zu einer Krankensalbung gerufen wird, wird das Einverständnis vorausgesetzt, die erkrankte Person, die sich unter Umständen selbst nicht mehr äußern kann, zur Salbung an Stirn und Hand berühren zu dürfen. Immer sollen auch weitere Personen (Angehörige, Pflegepersonal) bei der Feier der Krankensalbung zugegen sein.
8. Kontakte und Hilfsangebote
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Ansprechperson im Pfarrverband Amerang Gemeindereferentin Agnes Altermann Anschrift: Hauptstraße 19, 83137 Schonstett Email: Aaltermann@ebmuc.de Telefon: 08055/903987
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Koordinierungsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese München und Freising Anschrift: Kapellenstr. 4, 80333 München Email: Koordinierungsstelle-Praevention@ebmuc.de Sekretariat: Telefon 089/2137 Montag bis Donnerstag 9.00 bis 13.00 Uhr
Lisa Dolatschko-Ajjur Christine Stermoljan Pädagogin Sozialpädagogin Kinder- und Jugendtherapeutin Verhaltenstherapie Tel: 0160 96346560 Tel: 0170 2245602 LDolatschkoAjjur@eomuc.de CStermoljan@eomuc.de
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Unabhängige Ansprechpersonen bei Missbrauchsverdacht in der Erzdiözese München und Freising
Als „Bischöfliche Beauftragte der Erzdiözese München und Freising für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst“ wurden von Kardinal Reinhard Marx externe Personen ernannt:
Diplompsychologin Dr. jur. Dipl.-Soz.päd. Kirstin Dawin Martin Miebach Ulrike Leimig St. Emmeranweg 39 Pacellistr. 4 Postfach 42 85774 Unterföhring 80333 München 82441Ohlstadt Tel: 089/20041763 Tel: 0174 3002647 Tel: 08841/6769919 0160/8574106 KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung für Ehrenamtliche in der Erzdiözese München und Freising
________________________________________________________________________________ (Nachname, Vorname, Geburtsdatum)
Die katholische Kirche will Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen junge Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Kinder und Jugendliche brauchen und finden Vorbilder, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern liegt bei den ehrenamtlichen und haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesamtfeld der kirchlichen Arbeit im kinder- und jugendnahen Bereich. Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen und zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch ihre Kolleginnen und Kollegen oder durch die ihnen anvertrauten Mädchen und Buben, jungen Frauen und Männern begangen worden sind. Dies wird durch die Unterzeichnung dieser Selbstverpflichtungserklärung bekräftigt. Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.
1. Ich unterstütze die Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe wirksam einzutreten.
2. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Mädchen und Buben, jungen Frauen und Männern ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde.
3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer und meine eigenen Grenzen. Ich beachte dies auch im Umgang mit den Medien, insbesondere bei der Nutzung von Handy und Internet.
4. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der jungen Menschen einzuleiten. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten sich die im kinder- und jugendnahen Bereich tätigen Personen sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setze ich mich für den Schutz der Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer ein. Ebenso greife ich ein, wenn die mir Anvertrauten andere in dieser Art attackieren. Ich höre zu, wenn sie mir verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, sexualisierte und körperliche Gewalt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass seelische, sexualisierte und körperliche Gewalt nicht nur von männlichen Tätern, sondern auch von weiblichen Täterinnen verübt wird und dass nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen häufig zu Opfern werden.
5. Ich kenne die Verfahrenswege und die entsprechenden (Erst-)Ansprechpartner für mein Erzbistum, meinen Verband oder meinen Träger. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und werde sie in Anspruch nehmen.
6. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern bewusst und handele nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
7. Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Schutzbefohlenen gegebenenfalls disziplinarische und/oder strafrechtliche Folgen hat.
8. Ich wurde in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen informiert.
9. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzten bzw. der Person, die mich zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich zudem, das Schutzkonzept des Pfarrverbandes München West erhalten zu haben. Ich anerkenne dieses und werde mich nach Kräften bemühen, es umzusetzen.
________________________________ ________________________________ Ort und Datum Unterschrift